Als erstes wünschen wir Ihnen natürlich ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2020! Heute, am 01.01.2020 treten allerdings, für Sie als Unternehmer und Selbstständige wieder neue Anforderungen von Seiten des Gesetzgebers in Kraft. Dies betrifft in erster Linie das große Thema Fiskalisierung.

Das ändert sich ab 01.01.2020 für Sie

Ab heute sind Sie von Seiten des Finanzamts zu einigen Neuerungen im Umgang mit Ihren Kassen bzw. Waagen verpflichtet. Der Staat hat die Fiskalisierung der Kassen verschärft und setzt hierbei, wie schon in anderen EU Ländern auf eine zertifizierte Verschlüsselung aller Bons. Dazu müssen die Kassen mit der sogenannten TSE (Technische Sicherheits Einrichtung) ausgerüstet werden. Dies ist im Falle von Bizerba ein USB Stick, der an die Kasse angeschlossen wird und jeden einzelnen Bon verschlüsselt speichert. Um dieses Gesetz zur Fiskalisierung voll und ganz durchzusetzen, hat der Gesetzgeber außerdem festgelegt das Sie zu einer Ausgabe der Bons verpflichtet sind. Es muß also jeder Bon ausgedruckt und dem Kunden angeboten werden. Der Kunde ist allerdings nicht verpflichtet diesen anzunehmen.

Was Sie jetzt tun sollten?

In jedem Fall sollten Sie Ihre Kassen so einstellen das jeder Bon ausgedruckt wird, falls Sie diese Funktion deaktiviert haben. Außerdem sollten Sie die Umrüstung Ihrer Kassen mit einer TSE beauftragen. Bizerba bietet eine zertifizierte Lösung in Form eines speziellen USB – Stick´s an. Sollte Ihre alte Kasse / Waage nicht mehr umrüstbar sein, sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater ob für Sie eine Übergangsfrist bis 2022 in Frage kommt. Alle beauftragten Umrüstungen für die Fiskalisierung haben eine Fristverlängerung bis zum 30.09.2020 bekommen. Bis dahin sollten Sie spätestens neue Kassen bzw. umgerüstete Kassen verwenden. Wer ohne TSE arbeitet, dem drohen Strafen bis zu 50.000 Euro

Zusammenfassung der Neuerungen

  • Bonpflicht (jeder Kunde muß einen Bon erhalten)
  • TSE für Kassensystem (Kasse muß umgerüstet werden bzw. Neuanschaffung eines TSE fähigen Kassensystems)