Mehrwertsteuersenkung ab Juli 2020 für Bizerba Kunden ohne CWS

Die Bundesregierung hat ja bekanntermaßen eine Mehrwertsteuersenkung ab dem 01.07.2020 beschlossen. Dabei wird die 7% Mehrwertsteuer auf 5% gesenkt und die 19% Mehrwertsteuer wird auf 16% gesenkt. Diese Maßnahme soll die Wirtschaft nach dem Corona Lockdown ankurbeln und ist befristet bis zum 31.12.2020.

Sollten Sie in Ihrem Geschäft eine Bizerba Waage haben, die Mehrwertsteuersätze abdrucken und verwalten kann, dann finden Sie hier die passende Anleitung um die Mehrwertsteuersenkung an Ihrem Kassensystem selbst durchzuführen. Die Anleitungen beziehen sich zwar auf Powerscale oder SC II Waagen, können aber genauso gut in älteren Waagen angewendet werden. Die Menüs sind im Grunde ähnlich aufgebaut, nur die Optik ist etwas anders.

Für alle Kunden die ein Bizerba Warenwirtschaftssystem nutzen, gibt es auf dieser Webseite auch entsprechende Anleitungen.

Anleitungen zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung in Ihren Bizerba Waagen:

Zur PDF Anleitung für SC II Waagen

Zur PDF Anleitung für Powerscale Geräte (KH II, KH II Pro, K-Flex, KH)

Zum Video – Tutorial

Mehrwertsteuersenkung ab Juli 2020 für Bizerba CWS Kunden

Die Bundesregierung hat ja bekanntermaßen eine Mehrwertsteuersenkung ab dem 01.07.2020 beschlossen. Dabei wird die 7% Mehrwertsteuer auf 5% gesenkt und die 19% Mehrwertsteuer wird auf 16% gesenkt. Diese Maßnahme soll die Wirtschaft nach dem Corona Lockdown ankurbeln und ist befristet bis zum 31.12.2020.

Sollten Sie unser Warenwirtschaftssystem, das Bizerba .CWS / CWS2 bzw. WinCWS nutzen, dann finden Sie hier die passende Anleitung um die Mehrwertsteuersenkung an Ihrem Kassensystem selbst durchzuführen. Die Anleitung bezieht sich zwar auf das .CWS / CWS2, kann aber genauso gut im älteren WinCWS angewendet werden. Die Menüs sind im Grunde im WinCWS ähnlich aufgebaut, nur die Optik ist etwas anders.

Für alle Kunden die kein Bizerba Warenwirtschaftssystem nutzen, werden in den nächsten Tagen Anleitungen zur Mehrwertsteuersenkung an Ladenwaagen rauskommen.

Anleitungen zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung in Ihrem Warenwirtschaftssystem:

Zur PDF Anleitung für .CWS / CWS2 bzw. WinCWS

Zum Video – Tutorial „Umsetzung Mehrwersteuersenkung“

Zum Video – Tutorial „Weitergabe der Mwst-Senkung / Preisanpassung“

Fiskalisierung 2020 startet jetzt – das ändert sich 2020

Als erstes wünschen wir Ihnen natürlich ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2020! Heute, am 01.01.2020 treten allerdings, für Sie als Unternehmer und Selbstständige wieder neue Anforderungen von Seiten des Gesetzgebers in Kraft. Dies betrifft in erster Linie das große Thema Fiskalisierung.

Das ändert sich ab 01.01.2020 für Sie

Ab heute sind Sie von Seiten des Finanzamts zu einigen Neuerungen im Umgang mit Ihren Kassen bzw. Waagen verpflichtet. Der Staat hat die Fiskalisierung der Kassen verschärft und setzt hierbei, wie schon in anderen EU Ländern auf eine zertifizierte Verschlüsselung aller Bons. Dazu müssen die Kassen mit der sogenannten TSE (Technische Sicherheits Einrichtung) ausgerüstet werden. Dies ist im Falle von Bizerba ein USB Stick, der an die Kasse angeschlossen wird und jeden einzelnen Bon verschlüsselt speichert. Um dieses Gesetz zur Fiskalisierung voll und ganz durchzusetzen, hat der Gesetzgeber außerdem festgelegt das Sie zu einer Ausgabe der Bons verpflichtet sind. Es muß also jeder Bon ausgedruckt und dem Kunden angeboten werden. Der Kunde ist allerdings nicht verpflichtet diesen anzunehmen.

Was Sie jetzt tun sollten?

In jedem Fall sollten Sie Ihre Kassen so einstellen das jeder Bon ausgedruckt wird, falls Sie diese Funktion deaktiviert haben. Außerdem sollten Sie die Umrüstung Ihrer Kassen mit einer TSE beauftragen. Bizerba bietet eine zertifizierte Lösung in Form eines speziellen USB – Stick´s an. Sollte Ihre alte Kasse / Waage nicht mehr umrüstbar sein, sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater ob für Sie eine Übergangsfrist bis 2022 in Frage kommt. Alle beauftragten Umrüstungen für die Fiskalisierung haben eine Fristverlängerung bis zum 30.09.2020 bekommen. Bis dahin sollten Sie spätestens neue Kassen bzw. umgerüstete Kassen verwenden. Wer ohne TSE arbeitet, dem drohen Strafen bis zu 50.000 Euro

Zusammenfassung der Neuerungen

  • Bonpflicht (jeder Kunde muß einen Bon erhalten)
  • TSE für Kassensystem (Kasse muß umgerüstet werden bzw. Neuanschaffung eines TSE fähigen Kassensystems)

Fiskalisierung 2020: Alles was Sie über die Gesetzesänderungen wissen müssen

Ab Januar 2020 tritt mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ eine Verschärfung der Einzelaufzeichnungspflicht für elektronische Kassensysteme (GoBD) in Kraft. Wie Sie Ihr Unternehmen richtig für die Fiskalisierung vorbereiten, erfahren Sie in diesem Beitrag

Update 30.12.2019 – Zertifikat erhalten!

Seit dem 20.12.2019 hat die Firma, mit der Bizerba wegen der TSE zusammenarbeitet eine Zertifizierung erhalten. Das heißt wir bei Bizerba sind bereit für die Fiskalisierung 2020. Die ersten TSE USB Stick´s sollen im Januar 2020 ausgeliefert werden. Dann brauchen Sie noch die entsprechende Lizenz in Ihrer Kasse / Waage und ein Update auf einen neuen Programmstand. Ab diesem Zeitpunkt läuft Ihr Gerät dann mit der TSE und Sie erfüllen die Anforderungen der Fiskalisierung 2020. Die Finanzämter haben einen Aufschub für die Umrüstung bis zum 30.09.2020 gewährt. Das heißt für Sie, wenn Sie ein neues Gerät inklusive Umrüstung bzw. eine Umrüstung für Ihr Bestandsgerät bestellt haben, können Sie durchatmen. Alles weitere wird dann von Bizerba in die Wege geleitet. Sollten Sie noch keine Umrüstung für Ihre Waagen / Kassen beauftragt haben, dann holen Sie das schnellstmöglich nach. Denn der Aufschub bis September 2020 gilt nur für bereits bestellte Systeme bzw. Umrüstungen.

Hier finden Sie das ausgestellte Zertifikat

Update 06.11.2019

Heute, am 06.11.2019 wurde vom Bundesfinanzministerium die sogenannte Nichtbeanstandungsregelung für die Umsetzung der TSE veröffentlicht. Darin geht es um einen Aufschub für die Umrüstung der Kassensysteme, um Händlern und Kassenherstellern Zeit zu geben alle neuen Regelungen umzusetzen. Momentan ist noch keine TSE vom BSI zertifiziert und daher kann mit der Auslieferung erst ab Dezember 2019 gerechnet werden. Die Nichtbeanstandung bedeutet, das Sie bis zum 30.09.2020 Aufschub bekommen um Ihr Kassensystem umrüsten zu lassen. Dies bedeutet nicht, das die komplette Einführung der neuen KassenSichV verschoben wird, auch wenn das einige Stellen leider immer wieder behaupten. Das Finanzamt verhängt nur bei den Händlern keine Strafen, bis zum 30.09.2020, die nur noch keine Umrüstung für ihr Kassensystem geliefert bekommen können. Sollte Ihre Kasse nicht umrüstbar sein und die Übergangsregelung für Sie auch nicht gelten, dann sind Sie weiterhin in der Pflicht zum 01.01.2020 ein neues Kassensystem anzuschaffen bzw. zu bestellen. Hier geht es zum aktuellen BMF Schreiben!


Originalartikel

Fakt ist, das neue Gesetz zur Fiskalisierung tritt am 01.01.2020 in Kraft und dann muss jedes elektronische Kassensystem über eine sogenannte TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) verfügen. Auf dieser TSE wird jeder einzelne Bon gespeichert (war ja auch schon mit der GobD 2017 gefordert) und dann zusätzlich noch von der TSE verschlüsselt. Das Finanzamt fordert eine nicht manipulierbare Einzelaufzeichnung von allen Kassenbewegungen. Wer dem nicht nachkommt, verstößt gegen das Gesetz zur Fiskalisierung und muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000,- Euro rechnen. Für einige Geräte und Konstellationen gibt es separate Reglungen bzw. Verschiebungen um 3 Jahre. Am besten sprechen Sie Ihren Steuerberater auf Ihre Anforderungen zur Fiskalisierung an!

Bei Bizerba wird die TSE über einen zertifizierten USB – Stick, der an jede Ihrer Kassen angeschlossen wird, realisiert. Über eine spezielle Kassenlizenz und einen neuen Programmstand, für Ihre bereits bestehenden und umrüstbaren Kassen, wird dann gewährleistet, das die Daten ordnungsgemäß in den USB – Stick hineingeschrieben werden. Jede Kasse wird dann mit den entsprechenden Gerätenummern beim Finanzamt registriert, dies verhindert ein leichtes austauschen der TSE.

Im Zuge des Gesetzes zur Fiskalisierung fordert das Finanzamt zusätzlich eine Belegausgabepflicht von Ihnen als Händler. Sie müssen also, wie in anderen Ländern schon üblich, jedem Kunden einen Kassenbon aushändigen. Geschäfte in denen ein Kassenbon sehr selten verlangt wird, können sich bei ihrem zuständigen Finanzamt, auf Antrag, von der Belegausgabepflicht befreien lassen.

Fazit: Dieser Artikel sollte Sie erstmal grundlegend über das Gesetz zur Fiskalisierung informieren. In den nächsten Wochen folgen auf dieser Webseite noch weitere Informationen.

Wenn Sie Fragen zur Fiskalisierung und TSE für Ihr Geschäft bzw. Ihre Kassen haben, dann kontaktieren Sie uns gerne.

Brunner Anliker Gemüseschneider exklusiv bei Bizerba

Exklusiv bei Bizerba:

Seit August 2017 hat Bizerba exklusiv den Vertrieb des Schweizer Gemüseschneider -Spezialisten Brunner Anliker in Deutschland übernommen. Damit profitieren alle in Deutschland ansässigen Kunden von Brunner Anliker vom flächendeckenden Bizerba Vertriebs- und Servicenetz. Aufstellung, Einweisung und Reparatur werden in Zukunft genauso wie Beratung und Support von Bizerba gewährleistet.

Die Gemüseschneider der Firma Brunner Anliker genießen einen hervorragenden Ruf in der Gastronomie, in der Industrie, im Handel sowie im Handwerk. Mit den Geräten lassen sich Gemüse und Früchte schneiden, Nüsse mahlen, Käse oder Schokolade raspeln oder reiben. Die Besonderheit bei Brunner Anliker: Alle Modelle entstehen in aufwändiger Handarbeit und selbst das Schleifen der Schneidscheiben übernehmen erfahrene Mitarbeiter. Die Besonderheit der Gemüseschneider ist der sogenannte ziehende Schnitt. Dadurch werden die Schnittflächen von Obst und Gemüse weit weniger verletzt und die Lebensmittel bleiben dadurch länger frisch und behalten einen höheren Anteil an Nährstoffen und Vitaminen.

Produktsortiment:

Der kleinste und beliebteste Gemüseschneider ist der GSM 5.  Dieser schafft es bis zu 150 Kg Schneidgut in der Stunde zu verarbeiten und ist damit bestens für die Gastronomie, den Partyservice und kleine Kantinen bzw. Küchen geeignet.

 

Die GSM XL  Maschine schafft bereits einen Durchsatz von 300 Kg und eignet sich damit hervorragend für Großküchen und große Kantinen. 

 

 

Unser größter Gemüseschneider ist der GSM Multicut  mit einer Verarbeitungsleistung von 600 Kg pro Stunde. Sie eignet sich am besten für Krankenhäuser, Mensen und große Catering – Firmen. Die Geräte entsprechen hinsichtlich Hygiene und Energieeffizienz höchsten Standards und zeichnen sich durch eine spezielle Schnittgeometrie sowie ihre patentierten Messerscheiben aus Glasfaserverbundstoff aus, die für alle Modelle nach wie vor auch einzeln erhältlich sind. Dieses Material kommt z.B. in der Formel 1 oder der Luft- und Raumfahrtindustrie zum Einsatz.

Hier erfahren Sie mehr über die Gemüseschneider von Brunner Anliker

Übersicht Schneideinsätze (PDF)

Waagen zur Eichung anmelden!

Was viele Kunden noch nicht wissen und worüber man immer wieder stolpert, sind die neuen Eichgesetze. Sobald eine neue Waage in den Handel gebracht wird und diese mit einer Werkseichung versehen ist, muss diese Waage dem zuständigen Eichamt innerhalb von 6 Wochen nach der Aufstellung der Waage gemeldet werden. Wird dies nicht innerhalb dieser Frist gemeldet, ist die Werkseichung ungültig und Sie arbeiten mit einer ungeeichten Waage. Bei Installationen die wir in unserem Gebiet vornehmen, werden die Waagen selbstverständlich innerhalb der Frist gemeldet.

Eine weitere Neuerung im Eichgesetz ist die Meldung zur Neueichung. Dieses Gesetz besagt, das der Waagen – Inhaber eine Waage spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist zur Eichung anmelden muß. Früher kamen die Mitarbeiter des Eichamts selbst in regelmäßigen Abständen vorbei. Das war nicht überall so, aber viele Kunden kennen das so und sind daran gewöhnt. Wenn die Eichung Ihrer Waage im Jahr 2017 abläuft, müssen Sie die Eichung für Ihre Waage(n) also spätestens bis Ende Oktober 2017 angemeldet haben. Tun Sie das nicht, droht Ihnen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,- Euro pro Waage.

Die Anmeldung einer neuen Waagen führen Sie bitte hier aus!

Um Ihre Waage zur Eichung anzumelden klicken Sie bitte hier! (Anschließend wählen Sie das zuständige Eichamt aus und klicken auf den Punkt Eichanträge. Dort finden Sie die passenden Formulare.)

Das GoBD Gesetz ist in Kraft getreten und es ist Zeit zum handeln!

Update: Zum 01.01.2020 wird das GoBD Gesetz weiter verschärft und es gibt mehr Anforderungen an die Kassensysteme. Mehr dazu lesen Sie in unserem neusten Beitrag zur Fiskalisierung 2020

Am 01.01.2017 ist das neue Gesetz GoBD zur elektronischen Datenerfassung von Kassen und Waagen in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist bereits im November 2010 beschlossen worden und wurde entgegen mancher Behauptungen auch nicht noch einmal gekippt. Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater genau auf die für Sie zutreffenden Neuerungen an.

In dem Gesetz der GoBD fordert das Finanzamt konkret die elektronische Aufbewahrung aller Kassen- bzw. Waagenbons. Die Aufbewahrung von ausgedruckten Berichten bzw. Z-Bons reicht damit nicht mehr aus. Die bisher gedruckten Z-Bons machten eine Steuerprüfung teilweise sehr langwierig. Durch das neue Gesetz erhoffen sich die Finanzämter eine deutlich schnellere Bearbeitung von Steuerprüfungen.

Die genaue Beschreibung des GoBD Gesetzes finden Sie hier.

Offizielle Kundeninformation zur GoBD der Firma Bizerba:

Um die digitale Bereitstellung und maschinelle Auswertbarkeit der Einzeldaten auf Kassenbonebene (im Folgenden „Bon-Daten“ genannt) zu ermöglichen, bietet Bizerba drei verschiedene Lösungen an:

  • WinCWS® / .CWS®
  • Transform-Journal
  • USB-Stick (für Stand Alone-Geräte)

Bei allen drei Konzepten werden die steuerlich relevanten Daten nur temporär auf den Kassen / Waage gespeichert und über einen Daten-Export bereitgestellt. Werden die Daten nicht abgeholt, können diese überschrieben werden und es können Bon-Daten-Lücken in der Export-Datei entstehen.

Wichtiger Hinweis: Bizerba stellt die Bon-Daten lediglich für den Export bereit; für die Abholung und die gesetzlich geforderte Archivierung der Daten ist der Kunde verantwortlich.

ÜBERSICHT DER BIZERBA WAAGEN- / KASSENTYPEN

Mit den nachfolgenden Bizerba Geräten ist die grundsätzliche Möglichkeit gegeben, die gesetzlich geforderte Bereitstellung der Bon-Daten zu gewährleisten.

  • BC II
  • SC II
  • SC-H
  • CE
  • CE-H
  • CE ll
  • KH
  • KH II
  • K-flex
  • K-flex II
  • XC

Die Bereitstellung der Bon-Daten erfordert jedoch den Abruf der Daten anhand der nachfolgend beschriebenen Möglichkeiten:

ÜBERSICHT DER BIZERBA SOFTWARE LÖSUNGEN IN VERBINDUNG MIT DEN WAAGEN- / KASSENTYPEN

  1. Geräte mit Anbindung an das Bizerba Warenwirtschaftsystem WinCWS SQL oder .CWS:

Abholung, Speicherung und Export der Daten mittels der in der Warenwirtschaft enthaltenen Firebird-Datenbank; verfügbar ab WinCWS Version 5.40 und .CWS Version 1.00.

Die nachfolgenden Bizerba Geräte stellen die Bon-Daten in geforderten Format bereit und können angebunden werden:

  • BC II ab der Programmstand Version 2.40 o SC ab der Programmstand Version 7.43 o SC II ab der Programmstand Version 1.00 o SC-H ab der Programmstand Version 7.43 o CE ab der Programmstand Version 3.43 o CE-H ab der Programmstand Version 3.43 o CE ll ab der Programmstand Version 1.71
  • KH ab der .Retail PowerScale Software Programmstand Version 2.00 o KH II ab der .Retail PowerScale Software Programmstand Version 2.00 o K-flex ab der .Retail PowerScale Software Programmstand Version 2.00 o K-flex II ab der .Retail PowerScale Software Programmstand Version 2.00 o XC ab der .Retail PowerScale Software Programmstand Version 2.00
  1. Geräte mit Anbindung an PC:

Abholung der Bondaten mittels der Ethernet-Schnittstelle in der Waage über das Bizerba-Transformjournal-Tool und Ablage im schreibgeschützten XML-Datenformat.

Für alle nachfolgend gennannten Waagen ist die Ethernet-Anbindung eine Voraussetzung bzw. wird eine TCP/IP Kommunikationslizenz in der Waage zwingend benötigt. Folgende Waagentypen können angebunden werden:

  • BC II ab der Programmstand Version 2.40
  • SC II ab der Programmstand Version 1.00
  • SC-H* ab der Programmstand Version 7.43
  • CE*  ab der Programmstand Version 3.43
  • CE-H* ab der Programmstand Version 3.43
  • CE ll* ab der Programmstand Version 1.71
  • KH ab der .Retail PowerScale Software Programmstand Version 2.00
  • KH II ab der .Retail PowerScale Software Programmstand Version 2.00
  • K-flex ab der .Retail PowerScale Software Programmstand Version 2.00
  • K-flex II ab der .Retail PowerScale Software Programmstand Version 2.00
  • XC ab der .Retail PowerScale Software Programmstand Version 2.00

* Für die Waagen, bei denen die Lizenz „TCP/IP Kommunikationslizenz“ nicht im Standard enthalten ist, muss diese Lizenz erworben werden, um den korrekten Betrieb zu gewährleisten. Die notwendigen Ethernet-Einstellungen an der Waage sind gemäß Waagen-Bedienungsanleitung einzustellen.

  1. Standalone-Geräte ohne PC:

Ausgabe von schreibgeschützten XML-Bondaten auf einen USB -Stick. Diese Lösung ist verfügbar für:

  • SC II ab der Programmstand Version 1.28
  • Alle PC Waagen die .Retail PowerScale Software ab der Programmstand Version 2.20 einsetzen

Herzlich Willkommen auf unserer Homepage!

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