Was viele Kunden noch nicht wissen und worüber man immer wieder stolpert, sind die neuen Eichgesetze. Sobald eine neue Waage in den Handel gebracht wird und diese mit einer Werkseichung versehen ist, muss diese Waage dem zuständigen Eichamt innerhalb von 6 Wochen nach der Aufstellung der Waage gemeldet werden. Wird dies nicht innerhalb dieser Frist gemeldet, ist die Werkseichung ungültig und Sie arbeiten mit einer ungeeichten Waage. Bei Installationen die wir in unserem Gebiet vornehmen, werden die Waagen selbstverständlich innerhalb der Frist gemeldet.
Eine weitere Neuerung im Eichgesetz ist die Meldung zur Neueichung. Dieses Gesetz besagt, das der Waagen – Inhaber eine Waage spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist zur Eichung anmelden muß. Früher kamen die Mitarbeiter des Eichamts selbst in regelmäßigen Abständen vorbei. Das war nicht überall so, aber viele Kunden kennen das so und sind daran gewöhnt. Wenn die Eichung Ihrer Waage im Jahr 2017 abläuft, müssen Sie die Eichung für Ihre Waage(n) also spätestens bis Ende Oktober 2017 angemeldet haben. Tun Sie das nicht, droht Ihnen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,- Euro pro Waage.
Die Anmeldung einer neuen Waagen führen Sie bitte hier aus!
Um Ihre Waage zur Eichung anzumelden klicken Sie bitte hier! (Anschließend wählen Sie das zuständige Eichamt aus und klicken auf den Punkt Eichanträge. Dort finden Sie die passenden Formulare.)