Waagen zur Eichung anmelden!

Was viele Kunden noch nicht wissen und worüber man immer wieder stolpert, sind die neuen Eichgesetze. Sobald eine neue Waage in den Handel gebracht wird und diese mit einer Werkseichung versehen ist, muss diese Waage dem zuständigen Eichamt innerhalb von 6 Wochen nach der Aufstellung der Waage gemeldet werden. Wird dies nicht innerhalb dieser Frist …