Ab Januar 2020 tritt mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ eine Verschärfung der Einzelaufzeichnungspflicht für elektronische Kassensysteme (GoBD) in Kraft. Wie Sie Ihr Unternehmen richtig für die Fiskalisierung vorbereiten, erfahren Sie in diesem Beitrag
Update 30.12.2019 – Zertifikat erhalten!
Seit dem 20.12.2019 hat die Firma, mit der Bizerba wegen der TSE zusammenarbeitet eine Zertifizierung erhalten. Das heißt wir bei Bizerba sind bereit für die Fiskalisierung 2020. Die ersten TSE USB Stick´s sollen im Januar 2020 ausgeliefert werden. Dann brauchen Sie noch die entsprechende Lizenz in Ihrer Kasse / Waage und ein Update auf einen neuen Programmstand. Ab diesem Zeitpunkt läuft Ihr Gerät dann mit der TSE und Sie erfüllen die Anforderungen der Fiskalisierung 2020. Die Finanzämter haben einen Aufschub für die Umrüstung bis zum 30.09.2020 gewährt. Das heißt für Sie, wenn Sie ein neues Gerät inklusive Umrüstung bzw. eine Umrüstung für Ihr Bestandsgerät bestellt haben, können Sie durchatmen. Alles weitere wird dann von Bizerba in die Wege geleitet. Sollten Sie noch keine Umrüstung für Ihre Waagen / Kassen beauftragt haben, dann holen Sie das schnellstmöglich nach. Denn der Aufschub bis September 2020 gilt nur für bereits bestellte Systeme bzw. Umrüstungen.
Hier finden Sie das ausgestellte Zertifikat
Update 06.11.2019
Heute, am 06.11.2019 wurde vom Bundesfinanzministerium die sogenannte Nichtbeanstandungsregelung für die Umsetzung der TSE veröffentlicht. Darin geht es um einen Aufschub für die Umrüstung der Kassensysteme, um Händlern und Kassenherstellern Zeit zu geben alle neuen Regelungen umzusetzen. Momentan ist noch keine TSE vom BSI zertifiziert und daher kann mit der Auslieferung erst ab Dezember 2019 gerechnet werden. Die Nichtbeanstandung bedeutet, das Sie bis zum 30.09.2020 Aufschub bekommen um Ihr Kassensystem umrüsten zu lassen. Dies bedeutet nicht, das die komplette Einführung der neuen KassenSichV verschoben wird, auch wenn das einige Stellen leider immer wieder behaupten. Das Finanzamt verhängt nur bei den Händlern keine Strafen, bis zum 30.09.2020, die nur noch keine Umrüstung für ihr Kassensystem geliefert bekommen können. Sollte Ihre Kasse nicht umrüstbar sein und die Übergangsregelung für Sie auch nicht gelten, dann sind Sie weiterhin in der Pflicht zum 01.01.2020 ein neues Kassensystem anzuschaffen bzw. zu bestellen. Hier geht es zum aktuellen BMF Schreiben!
Originalartikel
Fakt ist, das neue Gesetz zur Fiskalisierung tritt am 01.01.2020 in Kraft und dann muss jedes elektronische Kassensystem über eine sogenannte TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) verfügen. Auf dieser TSE wird jeder einzelne Bon gespeichert (war ja auch schon mit der GobD 2017 gefordert) und dann zusätzlich noch von der TSE verschlüsselt. Das Finanzamt fordert eine nicht manipulierbare Einzelaufzeichnung von allen Kassenbewegungen. Wer dem nicht nachkommt, verstößt gegen das Gesetz zur Fiskalisierung und muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000,- Euro rechnen. Für einige Geräte und Konstellationen gibt es separate Reglungen bzw. Verschiebungen um 3 Jahre. Am besten sprechen Sie Ihren Steuerberater auf Ihre Anforderungen zur Fiskalisierung an!
Bei Bizerba wird die TSE über einen zertifizierten USB – Stick, der an jede Ihrer Kassen angeschlossen wird, realisiert. Über eine spezielle Kassenlizenz und einen neuen Programmstand, für Ihre bereits bestehenden und umrüstbaren Kassen, wird dann gewährleistet, das die Daten ordnungsgemäß in den USB – Stick hineingeschrieben werden. Jede Kasse wird dann mit den entsprechenden Gerätenummern beim Finanzamt registriert, dies verhindert ein leichtes austauschen der TSE.
Im Zuge des Gesetzes zur Fiskalisierung fordert das Finanzamt zusätzlich eine Belegausgabepflicht von Ihnen als Händler. Sie müssen also, wie in anderen Ländern schon üblich, jedem Kunden einen Kassenbon aushändigen. Geschäfte in denen ein Kassenbon sehr selten verlangt wird, können sich bei ihrem zuständigen Finanzamt, auf Antrag, von der Belegausgabepflicht befreien lassen.
Fazit: Dieser Artikel sollte Sie erstmal grundlegend über das Gesetz zur Fiskalisierung informieren. In den nächsten Wochen folgen auf dieser Webseite noch weitere Informationen.
Wenn Sie Fragen zur Fiskalisierung und TSE für Ihr Geschäft bzw. Ihre Kassen haben, dann kontaktieren Sie uns gerne.